140a/b - Impfungen und Nürnberger Kodex von 1947 (Teil1 +2)

Nürnberger Kodex – ethische Regeln für Menschenversuche

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„Nürnberger Kodex“ ist seit 1947 eine globale ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen.

 

Nürnberger Kodex – Lehren aus dem „Nürnberger Ärzteprozess“

 

Vom 09.12.1946 bis zum 20.08.1947 fand in Nürnberg der „Nürnberger Ärzteprozess“ statt. Er war der erste Nachfolgeprozess zu dem weitaus bekannteren Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Die Prozesse dienten nicht nur zur Aufklärung der NS-Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie beförderten auch die Weiterentwicklung des Völkerrechts.

 

Ziel des Prozesses war gem. Kontrollratsgesetz Nr. 10, führende Vertreter der „staatlichen medizinischen Dienste“ des „Dritten Reiches“ anzuklagen, um sowohl das verbrecherische Systems als auch die Verbrechen von Einzelpersonen zu demonstrieren.

 

Beispielhaft für diese Verbrechen wurden verfolgt:

 

  • unfreiwillige Menschenversuche (so testete beispielsweise Josef Mengele die Schmerzempfindlichkeit von Zwillingen, indem er sie ohne Narkose operierte);
  • die Tötung von Häftlingen für die Anlage einer Skelettsammlung;
  • und die Krankenmorde der Aktion T4 (systematische Ermordung von mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen) sowie
  • die sogenannten „Fleckfieber-Impfstoffversuche“.

 

Zu den Angeklagten gehörte unter anderem Gerhard Rose, Stellvertretender Präsident des Robert Koch-Institutes für Tropenmedizin und dort Chef der Abteilung für tropische Medizin, Beratender Hygieniker und Tropenmediziner beim Chef des Sanitätswesens der Luftwaffe. Ursprünglich zu lebenslanger Haft wurde er 1955 vorzeitig aus der Haft entlassen. Die Bundesdisziplinarkammer sprach ihn frei. Er behielt seine Pensionsberechtigung in voller Höhe.

 

Nürnberger Kodex zu medizinischen Versuchen an Menschen

 

Im Ergebnis des Nürnberger Ärzteprozesses wurden im Nürnberger Kodex 10 medizinethische Grundsätze formuliert, die Eingang in die weltweite Ausbildung von Medizinern fand. Im ersten Grundsatz geht es um medizinische Versuche an Menschen. Darin heißt es:

 

„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen.“

 

In einer Sondersitzung der Stiftung Corona Ausschuss über die Berliner Proteste und Corona-Impfungen bezog sich Robert Kennedy Jr. auf den Nürnberger Kodex:

 

„Mein Interesse ist es, Impfungen zu stoppen, die unzureichend getestet sind, oder die potentiell gefährlicher sind als Covid…

 

Ich denke nicht, dass Regierungen das Recht haben sollten, Bürger einer unfreiwilligen medizinischen Behandlung zu unterziehen.

 

Wir haben nach dem Zweiten Weltkrieg einen Vertrag unterzeichnet, in dem wir alle übereingestimmt haben und vereinbart haben, dass so etwas nie wieder geschehen würde, den Nürnberger Kodex. Wofür ich besonders kämpfe ist, dass es für Impfungen Auflagen geben sollte, so dass Hersteller einen echten Anreiz für die Sicherheit von Impfungen haben.“

 

(Transkript) und Video

 

„Schwerste Gesetzes- und Verfassungsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik“

 

Am 18.11.2020 hat der Bundestag in der zweiten Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sowie die Grünen für den Gesetzentwurf gestimmt. Die Linke, FDP und die AfD stimmten dagegen. Im Einlverfahren hat der Bundesrat dem neuen Gesetz ebenfalls zugestimmt. Inzwischen hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das neue Gesetz auch unterzeichnet. Damit ist die neue Regelung nun rechtskräftig. (tagesschau.de, 18.11.2020)

 

Anwälte für Aufklärung verurteilen die Gesetzgebung:

 

„Dabei handelt es sich um die schwerste Gesetzes- und Verfassungsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik!“

 

In einem Beitrag über die Demonstration in Berlin am 18.11.2020 verweist Ulrich Gellermann auf die Gefahren, die durch die Notfallzulassung eines Corona-Impfstoffes entstehen könnten:

 

„Der US-Pharmakonzern Pfizer steht nach eigenen Angaben kurz davor, für seinen gemeinsam mit dem Mainzer Unternehmen Biontech entwickelten Corona-Impfstoff eine Notfallzulassung zu erhalten. Auf einer Bühne in Berlin warnte ein Arzt vor diesem Stoff, der nicht aus der ärztlichen Wissenschaft, sondern aus der Politik kommt. Er versprach auch den Polizisten am Rand, ihnen Atteste gegen eine Zwangsimpfung auszustellen: ‚Denn auch Polizisten sollten nicht als Versuchskaninchen missbraucht werden‘.

 

Die Unternehmen planen, in diesem Jahr noch bis zu 50 Millionen Impfdosen herzustellen. Im Jahr 2021 wollen sie bis zu 1,3 Milliarden Impfdosen produzieren. Allein die erste Impfwelle verspricht 20 Milliarden Dollar Umsatz. Da lohnt sich eine Verschwörung.“

 

Aus der Geschichte muss jeder seine eigenen Lehren ziehen.

 

Für die Europäische Union bedeutet das im Fall der Corona-Pandemie, dass die EU-Staaten einen Teil des finanziellen Haftungs­risikos tragen für den Fall, dass nach der (Notfall-)Zulassung der in großer Eile entwickelten Impfstoffe Probleme auftreten. Im Klartext heißt das, die Steuerzahler tragen das gesundheitliche und finanzielle Risiko für die Superprofite der Pharmaindustrie, die zum „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ erheischt werden.

 

Da stehen auch die Versicherungen nicht zurück (oder unter Druck?). Sie sind sogar bereit, die Ärzte von der Haftung freizustellen, die sich “ in Corona-Impfzentren engagieren“:

 

„Ärzte, die sich in Corona-Impfzentren engagieren wollen, müssen sich wohl keine Sorgen um die Haftung machen: Erste Versicherer haben jetzt ihre Policen angepasst. Dort versicherte Ärzte müssen nicht einmal den Einsatz nachmelden.“ (aerztezeitung.de, 10.12.2020)

 

Weitere Informationen:

 

sueddeutsche.de, 11.05.2010

Nürnberger Kodex: Die Folgen für die Prinzipien des ärztlichen Handelns

Der Nürnberger Kodex 1947

Der nürnberger Kodex 1997

WMA Deklaration von Helsinki- Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen (deutsche Übersetzung)

Offener Brief von Ärzte stehen auf

 

 

 

 

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